Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstigen Leistungen der Dätwiler AG gelten ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Der Auftraggeber anerkennt mit der Erteilung des Auftrages/Bestellung die folgenden Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, müssen von der Dätwiler AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden, damit diese Gültigkeit erlangen.
Offerten
Angebote, welche ohne definitive Angaben/Vorlagen (Masse, Farben, Weiterverarbeitung) erstellt wurden, gelten grundsätzlich nur als Richtpreisofferten. Eine definitive Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung. Bei Offerten ohne Gültigkeitsfrist gelten maximal 90 Tage Gültigkeit.
Aufträge
Grundsätzlich sind Aufträge nur dann bindend, wenn sie von der Dätwiler AG schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Mögliche – von der jeweils gültigen Preisliste abweichenden – Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter ist und bleibt der Auftraggeber weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für mögliche Verzugskosten (Zins, Inkassokosten).
Ausführung des Auftrages.
Wir führen die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten/Vorlagen sind gemäss unseren Vorgaben und Datenformaten anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als von der Dätwiler AG angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt die Dätwiler AG keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Dätwiler AG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist die Dätwiler AG berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden von der Dätwiler AG unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche durch die Dätwiler AG gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Dätwiler AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der Dätwiler AG und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Dätwiler AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Dätwiler AG kein Verschulden trifft (Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Dätwiler AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet die Dätwiler AG höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die Dätwiler AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Preis
Für alle unsere Produkte gilt die jeweils gültige aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer Preis ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten. Verpackungsmaterial im üblichen Rahmen ist in den Preisen jeweils enthalten, es sei denn, der Auftraggeber wird auf etwas anderes hingewiesen. Änderungen von Druckdaten, bzw. Aufbereiten von Druckdaten wird zu den jeweils gültigen Preisen zzgl. MwSt. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung des Auftrages erfolgen könnten.
Mängel, Haftung, Rückgabe
Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die bestellte Ware sorgfältig. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt der Ware, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware der Dätwiler AG schriftlich anzuzeigen. Für später gemeldete Mängel haftet die Dätwiler AG nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche innerhalb der vereinbarten Frist bei der Dätwiler AG eingegangen ist und eindeutig und zweifelsfrei von der Dätwiler AG zu verantworten ist, verpflichtet sich die Dätwiler AG zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Der Auftraggeber gewährt der Dätwiler AG dieses Recht bereits mit der Auftragserteilung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Bei unfreien Rücksendungen an die Dätwiler AG wird die Annahme verweigert. Diese dürfen nur in schriftlicher Absprache mit der Dätwiuler AG erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir jeweils nur die günstigsten Versandwege. Bei farbigen Reproduktionen sind geringe Abweichungen in allen Herstellungsverfahren möglich und können vom Aufraggeber nicht beanstandet werden.
Skizzen, Entwürfe
Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der Dätwiler AG zur Verfügung gestellten Druckdaten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von der Dätwiler AG erstellten Zwischenunterlagen (Druckplatten, Filme, Stanzwerkzeuge) bleiben Eigentum der Dätwiler AG.
Copyright
Bei den von uns im Auftrag erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere bei Erstellung von graphischen Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber entlöhnt mit seinem Entgelt nur die Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum sowie nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann die Dätwiler AG dem Auftraggeber gegen ein schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen, welches erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht.
Autorkorrekturen
Diese sind in denen von der Dätwiler AG angegeben Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. in Rechnung gestellt.
Mehr- oder Minderlieferung
Unterschreitet oder übersteigt die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage in Höhe von 10% dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Geltendes Recht
Als Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit der Dätwiler AG gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder ersetzt werden, bleiben alle anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksamen Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bedingungen ersetzt.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist CH-3270 Aarberg.
Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
September 2015, Dätwiler AG, Bielstrasse 7, 3232 Ins.